Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.01.2016

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.06.2015 - I-20 U 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30537
OLG Köln, 26.06.2015 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2015,30537)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2015 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2015,30537)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2015,30537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Auslegung einer "Beamtenklausel"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Auslegung der "Beamtenklausel" in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ 2005 § 2 Abs. 1
    Auslegung der sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hinsichtlich des Eintritts der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2015 - 20 U 13/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch des Senats kommt es darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2014 - IV ZR 289/13, r + s 2005, 88 = VersR 2015, 318 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2015 - 20 U 13/15
    Der Senat geht davon aus, dass diese Auffassung auch den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - (VersR 1989, 903) und vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93 - (NJW-RR 1994, 859) zugrundeliegt.
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2015 - 20 U 13/15
    Der Senat geht davon aus, dass diese Auffassung auch den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - (VersR 1989, 903) und vom 20. April 1994 - IV ZR 70/93 - (NJW-RR 1994, 859) zugrundeliegt.
  • LG Aachen, 30.12.2014 - 9 O 105/14

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Rentenzahlung bzw. Beitragsfreistellung aus

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2015 - 20 U 13/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Dezember 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 105/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 09.12.1992 - 17 U 102/91

    Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2015 - 20 U 13/15
    Es kommt danach ernsthaft nur die Auslegung in Betracht, dass der Eintritt in den Ruhestand bzw. die Beendigung des Beamtenverhältnisses aufgrund erfolgter Entlassung unabdingbare Voraussetzung für die Annahme bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist (ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 9.12.1992 - 17 U 102/91, OLG-Report 1993, 37 = BeckRS 1992, 09142; Rüffer/Halbach/Schimikowski/ Mertens, VVG, 2. Aufl . , § 172 Rn. 37; Neuhaus, a.a.O., Rn. 222 ff.; wohl auch MüKo-VVG/ Dörner , § 172 Rn. 91).
  • BGH, 16.11.2016 - IV ZR 356/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls im Fall

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2016, 453 abgedruckt ist, hat ausgeführt, eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit der Klägerin sei nicht während der vereinbarten Versicherungszeit eingetreten; es könne daher dahinstehen, ob der Beklagte die Vereinbarung über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wirksam angefochten habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2295
OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2016,2295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2016 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2016,2295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - I-20 U 13/15 (https://dejure.org/2016,2295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung i. S. des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH, GRUR 2010, 248 Rn. 31 - Kamera-kauf im Internet).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Die Feststellung der Verkehrsauffassung obliegt bei einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung dem Tatrichter, er ist hierzu als Teil dieser Allgemeinheit regelmäßig ohne weiteres in der Lage (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe, zu § 5 UWG).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 83/11

    Euminz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Antragsteller, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, GRUR 2012, 1058 - Euminz), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung ll).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Die Rechtsprechung hat es daher schon früher als unlauter angesehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann (vgl. BGH, GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Eine Irreführung durch Verschweigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen; die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom Anschluss nötig).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Antragsteller, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, GRUR 2012, 1058 - Euminz), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung ll).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Ein Verbotsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 - TÜV II).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Insoweit reicht es aber aus, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann; es kommt nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf diesem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (BGH, GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Die beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen müssen sich ihrer Art nach so gleichen oder nahestehen, dass der Absatz des einen durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann, wobei es ausreicht, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potenzielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15
    Es geht danach allein um die rechtliche Qualifikation der vom Kläger angegriffenen Verhaltensweise der Beklagten (vgl. BGH, GRUR 2013, 850 Rn. 11 - Grundpreisangabe im Supermarkt).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 15 U 15/15

    Umfang der Rechtskraft eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2016 - 20 U 153/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Klage auf Unterlassung wettbewerbswidrigen

    Auf die entsprechenden Ausführungen des Senats in dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 26.01.2016 - I-20 U 13/15 - in einem anderen, zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens geführten Rechtsstreit wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht